Gedenkdoppeltaler von 1837

Das Recht, Münzen prägen zu lassen, die sogenannte Münzhoheit oder das Münzregal, liegt beim Münzherren, das ist heutzutage der Staat. Daraus resultieren verschiedene Vorrechte und Gewinne. Der Staat bestimmt, wie seine Währung heisst, wie sie aussieht (Münzen und Papiergeld). In früheren Zeiten erhielt der Münzherr ferner den Schlagschatz und konnte seine Währung auch völlig ausser Kurs setzen.

In der Antike hatten verschiedene Städte das Recht, Münzen zu prägen. Mit welchem Gewicht und Gehalt an Silber, bestimmten die Herrscher oder allgemein die Gesetzgeber.

So hat der griechische Politiker und als Gesetzgeber bekannte Solon (ca. 640-560 v. Chr.) eine besondere Währung eingeführt, den euböischen Münzfuss. Sein Ziel war es, die athenische Wirtschaftskrise zu überwinden und die politischen Verhältnisse zu stabilisieren. Mit der neuen Währung schaffte er die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Athen bald beherrschend im Welthandel wurde. Um diese Stellung nicht zu gefährden, fordern Solons Gesetze die Todesstrafe für Falschmünzerei.

 

Der römische Senat hatte im 3. Jh. v. Chr. das Recht der Münzprägung inne. Als römische Truppen im Zweiten Punischen Krieg (218-201 v. Chr.) bei Cannae vernichtend geschlagen wurden, liess der Senat Goldmünzen prägen, die um ein Drittel weniger wogen als vorher. Damit wollte man sicherstellen, dass der Staat genügend Geldmittel zur Verfügung hatte. Das war sein Recht und kein Münzbetrug. Betrug war erst das Prägen von Goldmünzen, die im Kern aus Kupfer bestanden. Es ist unklar, ob der Staat eine solche Münzfälschung anordnete oder ob das Privatleute waren. Solche Münzen nennt man Subaerati oder gefütterte Münzen.

Unter den Karolingern (8.-9. Jh.) verringerte sich zunächst die Zahl der Münzstätten, die die Münzhoheit ausüben durften. Diese Entwicklung wurde unter den Ottonen (10.-11. Jh.) wieder umgekehrt. Die Kaiser verliehen das Münzregal als Lehen an kirchliche und weltliche Fürsten. Dadurch kam es zu einer unübersichtlichen Zahl von Münzstätten. Erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts konnte mit Hilfe der Reichsmünzordnungen eine gewisse Vereinheitlichung geschaffen werden. Trotzdem ergab sich immer wieder die Notwendigkeit, Münzen auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen. In den europäischen und überseeischen Staaten hat die jeweilige Regierung die Münzhoheit inne, wenn sie nicht freiwillig darauf verzichtet.

Schlagschatz
Der Schlagschatz ist die frühere Bezeichnung für den Gewinn, den ein Münzherr aus der Münzprägung erwirtschaftete. Der Gewinn errechnete sich aus dem Nennwert der Münze, von dem der reine Metallwert und die Prägekosten abgezogen wurden.

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