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Kanton Waadt, Mediationszeit, 1 Rappen 1807

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Kanton Waadt, Mediationszeit, 1 Rappen 1807 (obverse) Kanton Waadt, Mediationszeit, 1 Rappen 1807 (reverse)

Nach dem Einmarsch der Franzosen in die Eidgenossenschaft wurde im April 1798 die Verfassung der Helvetischen Republik verkündet. Sie befasste sich auch mit dem schweizerischen Münzwesen. «Das Münzrecht kommt allein dem Staate zu (...). Alle Rechnungen sollen in Franken, Batzen und Rappen erstellt werden.» Damit machte Napoleon den Franken zur helvetischen Münzeinheit.

Geprägt werden sollten Neutaler zu 4 Franken, ausserdem Doppelfranken, Franken und Halbfranken. Als Scheidemünzen waren Batzen und Halbbatzen, Rappen und Doppelrappen vorgesehen.

Dieser Räppler von 1807 stammt aus dem Kanton Waadt, der damals gerade mal vier Jahre alt war.

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