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Königreich Preussen, Friedrich Wilhelm IV., Vereinstaler 1859

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Königreich Preussen, Friedrich Wilhelm IV., Vereinstaler 1859 (obverse) Königreich Preussen, Friedrich Wilhelm IV., Vereinstaler 1859 (reverse)

Die Prägung solcher preussischen Vereinstaler wurde von den Königreichen, Herzogtümern und freien Städten des Deutschen Reiches an der Münzkonferenz von Wien am 24. Januar 1857 vereinbart. Ziel dieser Vereinbarung war es, den Handel zwischen den grossen Währungsräumen Norddeutschland – wo die Talerwährung in Umlauf war –, und Süddeutschland – wo der Gulden als Währungsbasis galt –, durch eine einheitliche Prägung zu erleichtern. Damit hatte sich der Taler Preussens im deutschen Geldwesen durchgesetzt. Der Wiener Münzvertrag legte durch die Verknüpfung der beiden Währungsräume die Grundlage für die spätere Reichsmünzreform von 1871. Doch auch, als in jenem Jahr die Markwährung im Deutschen Reich eingeführt wurde, blieb der Vereinstaler gesetzlich gültiges Zahlungsmittel. Er war als Münze im Wert von drei Mark bis zum 1. Oktober 1907 in Umlauf und musste neben den Reichsgoldmünzen von jedermann angenommen werden.

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